Neuanfang · Erbschaft

Erbschaft erhalten: Die ersten Schritte, bevor du irgendetwas anlegst

Von Johannes Metzger · Finanzcoach & unabhängiger Anlageberater · Lesezeit: ca. 7 Minuten

Jemand ist gegangen – und hat dir etwas hinterlassen. Vielleicht deine Eltern, vielleicht dein Partner, vielleicht ein Mensch, mit dem dich mehr verband als Geld je ausdrücken könnte. Und jetzt liegt da eine Summe, die Verantwortung trägt. Während du noch trauerst, erwarten alle, dass du „vernünftige Entscheidungen“ triffst. Dieser Artikel zeigt dir, was wirklich dringend ist – und was warten darf.

Erbschaft: Hausschlüssel mit Haus-Anhänger vor einem geerbten Haus im Abendlicht
Zum Erbe gehört oft mehr als Geld: Schlüssel, Erinnerungen – und Entscheidungen, die Zeit verdienen.

Das Wichtigste zuerst: Trauer und Geld haben verschiedene Uhren

Eine Erbschaft ist emotional eine der kompliziertesten Arten, Geld zu erhalten. Viele meiner Kundinnen erzählen von einem Gefühl, über das kaum jemand spricht: Schuld. Darf ich dieses Geld überhaupt anfassen? Darf ich mir davon etwas gönnen? Wäre das nicht respektlos?

Deshalb gleich zu Beginn: Es gibt bei einer Erbschaft nur wenige Dinge mit echter Frist. Alles andere – vor allem die Frage, wie das Geld angelegt wird – darf warten, bis du bereit bist. Geld hat keine Trauerfrist, aber es hat auch keinen Zeitdruck.

Was wirklich fristgebunden ist

Die Ausschlagungsfrist: 6 Wochen. So lange hast du ab Kenntnis der Erbschaft Zeit zu entscheiden, ob du das Erbe annimmst. Das ist nur relevant, wenn Schulden im Nachlass sein könnten – dann aber wichtig: Wer ein überschuldetes Erbe annimmt, haftet dafür. Bei Unsicherheit über die Vermögenslage des Verstorbenen lohnt früh ein Gespräch mit einem Anwalt für Erbrecht. Ich arbeite hier seit Jahren vertrauensvoll mit erfahrenen Erbrechtsanwälten zusammen – wenn du Unterstützung suchst und nicht weißt, an wen du dich wenden kannst, melde dich gern bei mir: Ich stelle dir einen passenden Kontakt her.

Das Finanzamt informieren: 3 Monate. Eine Erbschaft muss dem Finanzamt gemeldet werden – das heißt aber nicht, dass auch Steuern anfallen. Die Freibeträge sind hoch: 500.000 € für Ehepartner, 400.000 € pro Kind, 200.000 € für Enkel. Erst darüber wird Erbschaftsteuer fällig. Bei entfernteren Verwandten oder Freunden liegt der Freibetrag allerdings nur bei 20.000 €. Die Details gehören in die Hand eines Steuerberaters.

Laufende Verträge des Verstorbenen. Miete, Versicherungen, Abos, Strom – vieles läuft weiter und bucht weiter ab. Ein früher Überblick spart Geld und N erven.

Gut zu wissen

Für den Zugriff auf Konten des Verstorbenen brauchst du in der Regel einen Erbschein (beim Nachlassgericht beantragen) – außer es gibt ein notarielles Testament oder eine über den Tod hinaus gültige Vollmacht. Der Erbschein kann einige Wochen dauern. Auch das ist normal und kein Grund zur Sorge.

Der Überblick: Was ist eigentlich da?

Sobald der formale Teil läuft, kommt der Schritt, der Ruhe bringt: das vollständige Bild. Konten und Sparbücher, Depots und Fonds, Immobilien, Lebensversicherungen mit Begünstigung, aber auch Verbindlichkeiten. Sammeln, auflisten, noch nichts bewerten.

Ein häufiger Spezialfall: das geerbte Depot. Hier gilt: nicht vorschnell verkaufen, aber auch nicht aus Pietät einfach ewig weiterlaufen lassen. Die Anlagestrategie deiner Eltern wurde für deren Leben gebaut – nicht für deins. Es ist keine Respektlosigkeit, sie an dein Leben anzupassen. Genauso bei der geerbten Immobilie: Behalten, vermieten oder verkaufen ist eine Rechenfrage und eine Herzensfrage. Beide dürfen Zeit bekommen.

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Wenn das Geld eine Bedeutung bekommt

Die kraftvollste Frage, die ich Erbinnen stelle, ist nicht „Wie legen wir das an?“ – sondern: „Was hätte sich dieser Mensch für dich gewünscht?“

Diese Frage verändert alles. Aus „Ich darf das Geld nicht anfassen“ wird: „Ich sorge dafür, dass es Gutes tut – für mich, meine Kinder, unsere Zukunft.“

Und ich weiß auch: Nicht jedes Verhältnis war ein gutes. Manche Erbschaften kommen aus Beziehungen, die kompliziert waren, distanziert oder verletzend – das gibt es öfter, als offen darüber gesprochen wird. Dann darf die Frage anders lauten, nicht rückwärts, sondern nach vorn: „Was soll dieses Erbe jetzt für dein Leben möglich machen?“ Denn ein Erbe ist keine Verpflichtung gegenüber der Vergangenheit. Du musst es nicht wie ein Denkmal bewahren, und du musst dir seine Nutzung nicht verdienen. Es gehört jetzt dir – und es darf etwas Gutes in deinem Leben anstoßen, ganz gleich, wie die Geschichte davor war.

Ein Erbe klug zu verwalten und wachsen zu lassen ist keine Respektlosigkeit gegenüber dem Verstorbenen. Es ist das Gegenteil: Du führst weiter, was jemand für dich aufgebaut hat.

Und dann: der gleiche Weg wie bei jedem Neuanfang

Sobald du bereit bist, gilt die bewährte Reihenfolge: Sicherheitspolster von 3–6 Monatsausgaben aufs Tagesgeld. Bestehende Verträge prüfen – deine eigenen und die geerbten (wie das unabhängig geht: der Bestands-Check). Und erst dann die Anlageentscheidung – verstanden, nicht verkauft bekommen.

Denk dabei an eine Zahl: Auf dem Konto sind nur 100.000 € pro Person und Bank gesetzlich geschützt. Gerade nach einer Erbschaft liegt oft deutlich mehr auf einem einzigen Konto. Wie lange dein Geld reicht und was eine kluge Aufteilung verändert, kannst du hier in 30 Sekunden selbst durchrechnen: Wie lange reicht mein Geld?

Häufige Fragen

Muss ich auf mein Erbe Steuern zahlen?

Nur wenn es über deinem persönlichen Freibetrag liegt (Ehepartner 500.000 €, Kinder 400.000 €, Enkel 200.000 €, entferntere Personen 20.000 €). Melden musst du die Erbschaft dem Finanzamt aber in jedem Fall innerhalb von 3 Monaten. Details klärt ein Steuerberater.

Soll ich das geerbte Depot auflösen?

Weder automatisch auflösen noch automatisch behalten. Erst verstehen, was drin ist und was es kostet – dann entscheiden, ob es zu deinen Zielen passt. Oft ist eine Anpassung sinnvoller als ein Kahlschlag.

Wie lange darf ich mir mit allem Zeit lassen?

Für die Anlageentscheidung: so lange du brauchst – Monate sind völlig normal. Nur die Ausschlagungsfrist (6 Wochen), die Meldung ans Finanzamt (3 Monate) und laufende Verträge des Verstorbenen dulden keinen langen Aufschub.

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Dieser Artikel dient der allgemeinen Information und ersetzt keine individuelle Anlage-, Steuer- oder Rechtsberatung. Für erbrechtliche und steuerliche Fragen wende dich an einen Fachanwalt bzw. Steuerberater. Kapitalanlagen unterliegen Wertschwankungen und können zu Verlusten führen. Stand: Juli 2026.